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Zukünftige Erwerber von Versicherungs-Bezugsrechten aus Lebensversicherungen des U.S.-Zweitmarktes werden folgende Chancen & Risiken sowie alle schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt, um entscheiden zu können, ob sie ein Bezugsrecht bzw. Bezugsrechtsanteile von Lebensversicherungen des U.S.-Zweitmarktes erwerben wollen.
Die Höhe der erworbenen Leistungen bei Fälligkeit steht fest, jedoch nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, da dieser abhängig ist von der tatsächlichen Lebensdauer der versicherten Person. Die Einschätzung der Lebenserwartung, auch für todkranke Menschen, ist sehr subjektiv. Der Zeitpunkt des Todes ist von vielen Faktoren abhängig, u. a. auch vom medizinischen Fortschritt. Der Versicherte kann also kürzer oder länger leben als die prognostizierte Lebenserwartung, auf der der Policenverkauf basiert.
Der jährliche Ertrag wird niedriger sein, wenn der Versicherte länger lebt als erwartet, wobei der tatsächliche Ertrag erst nach Eintritt des Versicherungsfalls berechnet werden kann. Darüber hinaus können, falls der Versicherte länger lebt als erwartet, zusätzliche Prämienzahlungen fällig werden (siehe mögliche Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung).
Obwohl man von der Kompetenz der lizenzierten und unabhängigen medizinischen Gutachterunternehmen, die mit der Überprüfung der medizinischen Vorgeschichte des Versicherten beauftragt sind, überzeugt ist, besteht immer ein Restrisiko, dass die versicherte Person länger lebt als prognostiziert. Die beauftragten medizinischen Gutachter sind völlig unabhängig. Wir tragen daher keine Verantwortung für eventuelle Abweichungen bei der Prognose der Lebenserwartung.
Unser Angebot umfasst Versicherungspolicen von unabhängigen, medizinischen und individuellen Lebenserwartungsprognosen zwischen 24 und 120 Monaten. In der Regel werden zwei Gutachten zur Erstellung der Lebenserwartungsprognose in Auftrag gegeben, das konservativere, längere Gutachten ist dabei ausschlaggebend für unsere Berechnungen. Unsere Angebote sind kalkuliert auf der Basis von folgenden festen Erträgen pro Jahr (p. a.):
Für jede Police werden die Prämien für die prognostizierte Lebenserwartung plus zwei Jahren hinterlegt. Sollte der Versicherte über diesen Zeitraum hinaus leben, könnte der Erwerber aufgefordert werden, zusätzlich anteilige Prämienzahlungen und Gebühren zu leisten, um die Police aufrechtzuerhalten. Diese Prämienzahlungen und Gebühren müssen zusätzlich zum Kaufpreis erbracht werden. Eine Nichtzahlung führt zum Erlöschen der Police, das heißt, der Erwerber verliert jeglichen Anspruch auf die Todesfallleistung und des eingesetzten Kapitals. Notfalls muss er die Prämien aller Nichtzahler übernehmen, um den Fortbestand der Police zu sichern. Dafür wird er eine angemessene Entschädigung bei Fälligkeit aus den Erträgen der Nichtzahler erhalten. Zur Minimierung des Risikos werden zusätzlich zur Prognose weitere 24 Monate an Prämien einkalkuliert.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig wird und somit außer Stande ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Viele U.S.-Bundesstaaten haben Einlagensicherungsfonds gebildet, um Verpflichtungen von Versicherern bei Zahlungsunfähigkeit zu erfüllen. Das Risiko ist höchst gering, dass ein Versicherer in eine Lage gerät, seinen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können und keine Mittel aus staatlichen Einlagensicherungsfonds zur Verfügung stehen.
In einem solchen Falle könnte der Erwerber die gesamte Auszahlungsleistung oder Teile davon verlieren. Zur Risikominimierung erwirbt man nur Policen von Versicherungsunternehmen mit einem hervorragenden Rating (B+ oder besser) von einer der bekannten Rating Agenturen, wie z. B. AM Best, Standard & Poors etc.
Die Investition sowie die Auszahlung im Todesfall erfolgen in U.S.-Dollar. Da der Wechselkurs bei Fälligkeit nicht vorhersehbar ist, existiert ein Währungsrisiko für Investoren, die die Auszahlungssumme in eine andere Währung konvertieren wollen.
Bezugsrechte bzw. Bezugsrechtsanteile an Zweitmarktpolicen sind vor Eintritt des Versicherungsfalls nicht veräußerbar. Die eingesetzten Mittel sind so lange gebunden, bis zum Versicherungsfall.
Nach US-Recht haben Versicherte ein Recht zum Rücktritt nach Verkauf ihrer Police. (Diese Frist variiert von Staat zu Staat und beträgt zwischen 3 und 60 Tagen). Wenn dies ausgeübt wird, hat der Versicherte sämtliche erhaltene Gelder für die Police im Austausch mit der Police zurückzuzahlen.
Wird das Rücktrittsrecht ausgeübt, erhalten die Investoren ihre Gelder zurück. Rücktritte treten häufiger ein bei Policen mit kurzer als mit längerer Lebenserwartung.
Der Erwerb von Versicherungs-Bezugsrechten und die damit verbundenen Auszahlungsleistungen im Todesfall unterliegen dem jeweiligen nationalen Steuerrecht. Wir bieten keine Steuerberatung an!
Erwerber werden gebeten, ihre eigenen Steuerberater zu eventuellen steuerlichen Auswirkungen des Kaufs zu befragen.
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